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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" zur Durchführung von Leistungen für private und öffentliche Auftraggeber

1. Allgemeines

Die "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" ist ein Dienstleistungs- und Serviceunternehmen für die Projektierung und Ausführung wissenschaftlicher Untersuchungen und technischer Leistungen zu Erkundungs-, Errichtungs- und Überwachungszwecken in Geologie, Geoökologie, Geotechnik, Rohstoffwirtschaft, Bergbau, Deponietechnik, Wasserwirtschaft und Bauwesen sowie in artverwandten Bereichen. Diese Leistungen werden für öffentliche und private Auftraggeber - im folgenden "AG" genannt - durchgeführt.

2. Angebot, Preise

Die unter Ziffer 1 genannten Service- und Dienstleistungen werden auf der Basis von Angeboten ausgeführt, in denen die vom AG geforderten Angaben bezüglich Menge, Beschaffenheit und Ausführung enthalten sind. Mit Erteilung des Auftrages bzw. Abschluss des Vertrages ist "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" an das Angebot gebunden, eventuelle Nebenkosten und Nachberechnungsklauseln werden gesondert vereinbart.

Sofern nicht anders angegeben, regelt sich die Bindefrist der abgegebenen Angebote nach § 19 der Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A).

3. Ausführung von Aufträgen und Verträgen

"Bohrlochmessung - Storkow GmbH" ist bemüht, seinen Verpflichtungen aus Aufträgen und Verträgen nach besten Kräften unter Ausnutzung des neuesten Standes von Wissenschaft und Technik und unter Verwertung der eigenen Kenntnisse und Erfahrungen nachzukommen und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.

"Bohrlochmessung - Storkow GmbH" verpflichtet sich, bei der Erfüllung der Aufträge und Verträge die einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Auflagen zu beachten; insbesondere Sicherheits-, Arbeitsschutz-, Unfallverhütungs-, Norm-, DIN-, VDE- und sonstige Vorschriften von Gewerbeaufsichtsämtern, technischen Überwachungsvereinen und zuständigen Berufsgenossenschaften.

4. Unterrichtungs- und Prüfungsrecht

Auf Verlangen wird der AG oder von ihm beauftragte Personen über den Stand der vertragsmäßigen Ausführung der Leistung durch "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" unterrichtet; der AG hat das Recht, Prüfungen vorzunehmen.

5. Vertraulichkeit

"Bohrlochmessung - Storkow GmbH" garantiert die vertrauliche Behandlung aller Informationen und Ergebnisse, die im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangt werden, sofern nicht durch Gerichtsentscheid eine Aufdeckung gegenüber Dritten verfügt wird. 
Beabsichtigt "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" die Verwendung erhaltener Ergebnisse im Rahmen von Fachpublikationen, so wird hierfür die Zustimmung des AG eingeholt.

6. Abnahme

Verlangt der AG nach der Fertigstellung die Abnahme der Leistung, so soll diese binnen 12 Werktagen durchgeführt werden, eine andere Frist kann vereinbart werden.

Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 12 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung. Als schriftliche Mitteilung gilt im allgemeinen das ausgelieferte Ergebnis.

Im übrigen gelten die Regelungen des § 12 der Verdingungsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B).

7. Gewährleistung

"Bohrlochmessung - Storkow GmbH" übernimmt die Gewähr, dass die erbrachte Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat und den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik entspricht. Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen wird Haftung für Sachmängel und sonstige Schlechtleistungen oder Vertragsverletzungen entsprechend den unter Ziffer 12 genannten
- besonderen Ausführungsbedingungen für Serviceleistungen in Bohrungen und Brunnen übernommen.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in allen Fällen 12 Monate, sofern nach anderen Vorschriften keine längeren Gewährleistungsfristen gelten.

8. Abrechnung

Alle Leistungen werden prüfbar abgerechnet. Ein Protokoll, aus dem der Umfang der erbrachten Leistungen hervorgeht (Aufmaß) wird dem AG auf Verlangen am Ort der Leistungsdurchführung übergeben, andernfalls der Rechnung als Anlage beigefügt.

9. Versicherung

Sofern gefordert, weist "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" eine Betriebshaftpflichtversicherung nach.

10. Schutzrechte

"Bohrlochmessung - Storkow GmbH" gewährleistet, dass bei Ausführung der vereinbarten Leistungen inländische Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

11. Unterauftragnehmer

"Bohrlochmessung - Storkow GmbH" gewährleistet, dass die vorstehenden Bedingungen auch im Falle einer eventuellen Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern eingehalten werden.

12. Sonstiges

Selbständige Bestandteile dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sind: 
Besondere Ausführungsbedingungen für Serviceleistungen in Bohrungen und Brunnen 

Stand: November 2000

Bohrlochmessung - Storkow GmbH
Karsten Baumann
-Geschäftsführer-

Besondere Ausführungsbedingungen der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" für Serviceleistungen in Bohrungen und Brunnen

Die "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" führt die vom Kunden - im folgenden "Auftraggeber" genannt - in Auftrag gegebenen Serviceleistungen in Bohrungen und Brunnen zu den nachstehenden Bedingungen aus. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch bevollmächtigte Vertreter der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH". Mit der Erteilung eines Auftrages erkennt der Auftraggeber diese "Besonderen Ausführungsbedingungen" und eventuell vereinbarte Änderungen und Ergänzungen für die Durchführung der Serviceleistungen an.

  1. Der Auftraggeber übergibt "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" vor Aufnahme der Arbeiten alle zur sicheren und schnellen Ausführung der Serviceleistungen notwendigen Informationen über den Zustand der Bohrung und die in ihr und ihrem Umkreis herrschenden Bedingungen. Die Nichtübergabe dieser Informationen, insbesondere im Falle des Verdachtes eines vorsätzlichen Verschweigens, berechtigt "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" zur Ablehnung der Leistungsdurchführung auch nach erteiltem Auftrag.

  2. "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" gewährleistet bei ordnungsgemäßem Bohrlochzustand und bei einwandfreien Bedingungen in der Bohrung und in deren Umkreis die Durchführung der Serviceleistungen mit moderner Technik und nach erprobten Technologien. Eine Haftung für dennoch mögliche Komplikationen bei der Leistungsdurchführung sowie für die Vollständigkeit der zu erzielenden Arbeitsergebnisse wird jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit der Organe der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" oder deren Erfüllungsgehilfen übernommen.

  3. Zeigt sich während der Leistungsdurchführung, dass der Zustand der Bohrung oder die in ihr und ihrem Umkreis herrschenden Bedingungen eine störungsfreie und gefahrlose Ausführung der Serviceleistungen in Frage stellen, so kann "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" die Fortsetzung der Arbeiten verweigern. Der Auftraggeber trägt in diesem Falle die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten. Besteht der Auftraggeber auf der Weiterführung der Serviceleistungen, so verpflichtet er sich zur beratenden Mitwirkung und übernimmt zugleich die Haftung für alle eigenen Schäden, sowie für Schäden der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" und Dritter. "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" behält sich jedoch die letztendliche Entscheidung über den Abbruch der Arbeiten vor.

  4. Bei der Durchführung der an "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" übertragenen Serviceleistungen behält der Auftraggeber die Aufsichtspflicht und volle Verantwortung für sein Personal, seine Bohrung, seine Geräte, seine Anlagen und Materialien sowie den Zustand des Bohrloches. Für etwaige bei der Durchführung der Serviceleistungen an der Bohranlage, am Bohrloch oder an der Lagerstätte verursachte Schäden übernimmt "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" eine Haftung nur, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Organe der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" oder deren Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Sofern der Auftraggeber diesen Nachweis nicht erbringt, stellt er "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" von allen Ersatzansprüchen - auch Dritter - frei.

  5. "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" leistet nur Gewähr für Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrübergangs bzw. der Abnahme der Leistungen vorliegen, und zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und Mengenabweichungen zählen, und zwar in folgender Weise: 

    • Der Auftraggeber hat in erster Linie nur Anspruch auf Nachbesserung. "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" ist berechtigt, mangelhafte Teile zu ersetzen oder den Auftraggeber auf Wandlung (Rückgängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) zu verweisen.

    • Der Auftraggeber kann seinerseits Wandlung oder Minderung - abgesehen von dem Fall der Bestimmung durch "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" - nur verlangen, wenn die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nach angemessener Fristensetzung mit Ablehnungsandrohung fehlschlägt.

    • Für Arbeiten von Subunternehmern und Teile fremder Hersteller leistet "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" in erster Linie nur dadurch Gewähr, dass dem Auftraggeber die Ansprüche von "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" gegen den Subunternehmer bzw. den Lieferanten abgetreten werden.

    • Die Mängelbeseitigungs- bzw. Ersatzlieferungsverpflichtung von "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" ist auf die Höhe des Auftragswertes begrenzt.

    • Die Gewährleistung durch "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" entfällt, wenn von "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" nicht beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Leistungen vornehmen.

    • Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehlern, Nachlässigkeit oder unsachgemäßem Verhalten oder auf Fehlern an vom Auftraggeber bereitzustellenden Gegenständen sowie auf Nichteinhaltung der Anweisungen von Organen der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Mängelrügen müssen unverzüglich nach Feststellung, sichtbare Mängel spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich geltend gemacht werden; anderenfalls ist "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" zur Gewährleistung nicht verpflichtet. Nimmt der Auftraggeber die Leistungen trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Gewährleistungsansprüche nur zu, wenn er sie sich bei der Abnahme vorbehält.

  6. Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Geräten wie auch für Verletzungen und Todesfälle von Personal der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH", die durch einen technisch nicht einwandfreien Zustand des Bohrlochs oder der Betriebseinrichtung entstehen bzw. durch schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten seines Personals verursacht werden. Er verpflichtet sich weiterhin, Geräte und Zubehörteile der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH", die in diesem Falle bei der Durchführung der Arbeiten verloren gehen, mit eigenen Mitteln und auf seine Kosten zu fangen bzw. den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

  7. Für die unter Ziffer 6 genannten Fangarbeiten übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung. Organe der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" oder deren Erfüllungsgehilfen sind nicht ermächtigt, insoweit selbständig irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen, noch dürfen sie vom Auftraggeber aufgefordert werden, an den Fangarbeiten selbst mitzuwirken, es sei denn in beratender Funktion. Sofern seitens der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" dem Auftraggeber im Rahmen einer derartigen Beratungstätigkeit Fanggerät überlassen wird, dient dies allein den Interessen des Auftraggebers und lässt dessen Verantwortung unberührt. Für diese Bereitstellung von Fanggerät und die Beratung bei Fangarbeiten gelten die Haftungsbeschränkungen der Ziffern 2 bis 5.

  8. Bei der Anwendung radioaktiver Strahlungsquellen im Zusammenhang mit den von "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" durchzuführenden Serviceleistungen ist die "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsvorschriften hinsichtlich Verwendung, Handhabung und Transport radioaktiven Materials verantwortlich und hat die diesbezüglichen behördlichen Genehmigungen nachzuweisen. Mitarbeiter des Auftraggebers haben den Anweisungen der Organe der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" oder deren Erfüllungsgehilfen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes Folge zu leisten. Kann im Falle eines Verlustes einer Sonde mit Strahlungsquelle im Bohrloch diese nicht unversehrt geborgen werden, so muss der untertage verbliebene Teil vom Auftraggeber an Ort und Stelle unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Anordnungen durch geeignete Mittel isoliert werden.

  9. Die von "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" eingesetzten Messkabel und Bohrlochmesssonden sind für normale Bohrlochbedingungen ausgelegt. Sind durch anomale Bohrlochtemperaturen und/oder -drücke sowie durch ätzende Gase, Flüssigkeiten oder Chemikalien Schäden an Kabel und Sonden vorauszusehen oder eingetreten, so kommt der Auftraggeber für diese Schäden auf.

  10. Der Auftraggeber trägt für die Zuwegung zum und vom Arbeitsplatz Sorge und unterstützt die Anfahrt der Messwagen der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" im Bedarfsfalle (schweres Gelände) mit geeigneten Mitteln. Soweit die Anfahrt auf den vom Auftraggeber angelegten Zuwegungen erfolgt, übernimmt "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" keine Haftung für Flur- und Wegeschäden.

  11. Die Interpretation von Messergebnissen - gleich, ob unmittelbar durch elektronische Datenverarbeitung oder auf anderem Wege - durch Organe der "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" oder deren Erfüllungsgehilfen erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen. Da in diese Interpretation empirische Fakten und Modellvorstellungen einfließen, sind die Interpretationsergebnisse und daraus abgeleitete Schlussfolgerungen nicht unfehlbar und können von den Ergebnissen der Auswertung durch den Auftraggeber oder Dritte abweichen. Keinesfalls sollten solche Interpretationen oder daraus abgeleitete Schlussfolgerungen als einzige Grundlage für Entscheidungen über Bohrungen, Komplettierungen oder ähnliche Maßnahmen dienen, die die Sicherheit des Bohrunternehmens, der Bohranlage, des Personals oder der Umwelt gefährden.

  12. Sofern nicht anders vereinbart, bewahrt "Bohrlochmessung - Storkow GmbH" die digitalen Messdaten bis zu einer Frist von 6 Monaten nach Leistungsdurchführung auf. Innerhalb dieser Frist hat der Auftraggeber jederzeit die Möglichkeit des Abrufs dieser Daten, ist die Frist verstrichen, werden die Daten gelöscht.

Stand: November 2000

Bohrlochmessung - Storkow GmbH 
Karsten Baumann
-Geschäftsführer-